Dass der Fachkräftemangel vielerorts sowohl die Ganztagsbetreuung als auch den Bildungsort Kindergarten nicht nur infrage stellt, sondern ihn teilweise auch unmöglich macht, ist, glaube ich, bei mittlerweile jedem angekommen.
Ein Konzept für diese herausfordernde Zeit zu entwickeln, zeigt das ernst nehmen des Problems und den Versuch diesem entgegenzuwirken.
Wenn ich mir jedoch das Konzept sowie die Umfrage der Stadt Offenburg zu ihrem neuen Konzept „das Offenburger Modell“ für 3- bis 6-jährige Kinder ansehe, kam bei mir sowohl eine Frage zu dieser als auch der Gedanke des Mobbings auf.
Welche Frage das ist und warum ich als Erstes an Mobbing gedacht habe, sowie ein kurzer Blick auf einen Tag mit diesem Konzept erfährst du im nachfolgenden.
Denn für mich ist eine ganz klare Position, wie in der Blogparade: „gemeinsam gegen Mobbing“ essentiell. 

Das „Offenburger Modell“ an einem Tag erklärt

7:30-13:30 Uhr
deckt die reguläre Kindergartenzeit mit ausgebildeten Fachkräften und einer qualitativ hochwertigen Betreuung ab, um eine bessere Bildungs- und Erziehungsqualität durch stabile Beziehungen, einen guten Fachkräfte-Kind-Schlüssel und ausreichend Zeit für individuelle Arbeiten mit den Kindern zu gewährleisten.

13:30 Uhr
beenden die ausgebildeten Fachkräfte entweder ihren Dienst oder haben in einem separaten Raum Verfügungs- / Nachbereitungszeit. Gleichzeitig beginnt das neue Team der Spielzeitbetreuer (ohne päd. Ausbildung) vom Malteser Hilfsdienst den Dienst und übernimmt für zwei Stunden die Aufsicht der Kinder, um mit diesen zu spielen.

13:30-15:30 Uhr
wird die Spiel- und Betreuungszeit durch das Team der Spielzeitbetreuer vom Malteser Hilfsdienst, die keine päd. Fachkräfte sein müssen, aber persönlich und fachlich (durch den Malteser Hilfsdienst angeleitet) geeignet sind, abgedeckt.

Meine Frage zur Umfrage des Offenburger Modells

In der Umfrage des Offenburger Modells – Ergebnisse komplett befindet sich auf Seite 48 die Frage 14. Bei dieser stehen in den Ergebnissen die Häufigkeit in %, ob die Möglichkeit zur Beobachtung und Dokumentation besser geworden ist.
Das Ergebnis dazu befindet sich sowohl in der ersten als auch in der vierten Zeile, jedoch mit unterschiedlichen Prozentzahlen: in der ersten Zeile steht bei „stimmt“ 54,29 % und in der vierten Zeile 48,57 % – das sind 5,72 % Unterschied.
Wie kann das sein?

Was ist Mobbing?

Als erstes Gericht hat sich das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 15. Januar 1997 mit der arbeitsrechtlichen Sichtweise zum Thema „Mobbing“ befasst und dieses als „sys­te­ma­ti­sche An­fein­den, Schi­ka­nie­ren und Dis­kri­mi­nie­ren von Ar­beit­neh­mern un­ter­ein­an­der oder durch Vor­ge­setz­te ver­stan­den„.  Dem folgt auch die 5. Kammer des Lan­des­ar­beits­ge­richts (LAG) Thürin­gen in sei­nem Ur­teil vom 10. April 2001 in den Absätzen 33 und 34 (Ak­ten­zei­chen: 5 Sa 403/00):

„Die recht­li­che Ein­ord­nung die­ser Ver­hal­tens­wei­sen be­ur­teilt sich aus­sch­ließlich da­nach, ob der Tat­be­stand ei­ner Rechts­vor­schrift erfüllt ist, aus wel­cher sich die gewünsch­te Rechts­fol­ge her­lei­ten lässt. In der Re­gel geht es primär um Ver­let­zun­gen des all­ge­mei­nen Persönlich­keits­rechts, der Eh­re oder der Ge­sund­heit des Be­trof­fe­nen und dar­auf gestütz­te Ab­wehr-, Scha­dens­er­satz- und ggf. Schmer­zens­geld­ansprüche. Für den be­trof­fe­nen Ar­beit­neh­mer kom­men je nachdem, wel­che Umstände im Einzelnen vor­lie­gen, ob die Ver­let­zung sei­ner Rech­te von sei­nen Mit­ar­bei­tern, Vor­ge­setz­ten oder durch den Ar­beit­ge­ber selbst er­folg­te und wel­che Fol­gen er dar­aus zie­hen will, ins­be­son­de­re Ansprüche auf vertragsgemäße Beschäfti­gung nach §§ 611, 242 BGB, Art. 1 und 2 GG, auf Un­ter­las­sung be­vor­ste­hen­der (wei­te­rer) Persönlich­keits-, Ehr- und Ge­sund­heits­ver­let­zun­gen in ent­spre­chen­der An­wen­dung der §§ 1004, 862, 12 BGB, auf Scha­dens­er­satz nach §§ 823 BGB, nach § 628 Abs. 2 BGB oder we­gen Ver­let­zung der Ne­benpflich­ten des Ar­beits­ver­tra­ges, auf Zah­lung von Schmer­zens­geld nach § 847 BGB aber auch die Gel­tend­ma­chung ei­nes Zurück­be­hal­tungs­rechts an sei­ner Ar­beits­leis­tung nach § 273 Abs. 1 BGB in Be­tracht. Der Ar­beit­ge­ber kann je nach den Umständen mit Ab­mah­nungVer­set­zung und (außer­or­dent­li­cher) Kündi­gung des Mob­bers re­agie­ren, bei Vor­lie­gen der Vor­aus­set­zun­gen kann er ihn auch we­gen Ver­let­zung der Ne­benpflich­ten aus dem Ar­beits­ver­trag auf Scha­den­er­satz in An­spruch neh­men (zu den Ein­zel­hei­ten vgl. Blo­mey­er und Schaub a.a.O.).

Die ju­ris­ti­sche Be­deu­tung der durch den Be­griff Mob­bing ge­kenn­zeich­ne­ten Sach­ver­hal­te be­steht dar­in, der Rechts­an­wen­dung Ver­hal­tens­wei­sen zugäng­lich zu ma­chen, die bei iso­lier­ter Be­trach­tung der ein­zel­nen Hand­lung die tat­be­stand­li­chen Vor­aus­set­zun­gen von An­spruchs-, Ge­stal­tungs- und Ab­wehr­rech­ten nicht oder nicht in ei­nem der Trag­wei­te des Fal­les an­ge­mes­se­nen Um­fang erfüllen können.“

Mein erster Gedanke war „Mobbing“

Der Lern- und Bildungsort Kindergarten gerät durch den zunehmenden Personalmangel gewaltig in Schieflage und droht wie die RMS Titanic am 15. April 1912 zu sinken.

Wer denkt bei dem Modell an die Erzieher? An die Kinder? An die Eltern? An die Gesellschaft? An die Zukunft unseres Landes?
Was sind wir als Erzieher überhaupt noch Wert?
Welche „Berufe“ decken wir zusätzlich ab?
Gibt es den Lern– und Bildungsort Kindergarten überhaupt noch?

Welchen Wert haben Kinder in der Politik?

Wer denkt an die Erzieher?

– An die Wertschätzung?
– An die Leidenschaft?
– An die Vollzeitstellen?
– An das Auffangen der Kinder am nächsten Tag?
– An die Bindung?
– An das Vertrauen?
– An die Beziehung?
– An die Elternarbeit?
– An die Ausbildung? Was ist diese überhaupt noch wert?

Wer denkt an die Kinder?

– An deren Kinderrechte?
– An deren Bildung?
– An die Bindung?
– An das Vertrauen?
– An deren Stress?
– An Integrationskinder?
– an den Datenschutz?
– an deren Sicherheit?
– an deren Schutz?

Wer denkt an die Eltern?

– an die Elternarbeit?
– an die Informationsweitergabe?
– an das Vertrauen?
– an die Beziehung?
– an die Kommunikation?
– an die Wertschätzung?
– an deren Sorgen / Ängste?

Welche Berufe decken wir zusätzlich ab?

-alltagsunterstützende Kraft
-Reinigungskraft
-Hausmeister
-Maler
-Sekretärin

Aus der Sicht des Trägers?

– Weniger Geldausgaben
-Weniger Personalausgaben
-Einsparung von Personal
-Weniger Materialkosten

Das Positive aus meiner Sicht

– Eltern können sich auf verlässliche Betreuungszeiten verlassen.
– Erzieher*innen können sich wieder auf die wertvolle pädagogische Arbeit konzentrieren
-haben bessere Möglichkeiten, Familie und Beruf zu vereinbaren

Herausforderungen aus meiner Sicht

– Kaum Vernetzung zwischen beiden Teams.
– Kinder müssen sich auf zwei unterschiedliche Situationen einstellen.
– Kinder im Alter von 3-4 Jahren brauchen andere Betreuung als 5-6-Jährige.
– Wie wird der Kinderschutz gewährleistet?
– Bindungsorientierung kann schwierig sein.
– Eltern haben unterschiedliche Ansprechpartner, weil 2 Träger verantwortlich sind.
-Wie kann die Begleitung von Integrationskindern gelingen?

Mein Fazit

Kindergärten sind KEINE Aufbewahrungsstätten unserer Kinder!

Sondern Bildungsorte, die auf Grundlage des Vertrauens der Eltern, der Eingewöhnung der Kinder und der jahrelangen Ausbildung und Leidenschaft der Erzieher das Fundament und die Zukunft unseres Landes sichern!


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