Bei der qualitativen Steuerung von Integrationsmaßnahmen geht es vor allem um die Zusammenarbeit zwischen Familie, Einrichtung und Träger.
Der Hilfeplan
Ein Hilfeplan soll dazu dienen, die Hilfe zu planen.
Der Hilfeplan bietet die Möglichkeit zielgerichtet und strukturiert zu arbeiten. Zudem sollen in einem Hilfeplangespräch alle Beteiligten rund um das Kind zu Wort kommen und somit ein allumfassendes Bild auf mögliche Bedarfe des Kindes erstellt werden.
Zudem ist das Ziel weitere Maßnahmen zur Förderung und Teilhabe zu planen, um dem Kind Teilhabe zu ermöglichen.
Erstellung des Hileplanes
Im Laufe eines jeden Zuwendungsjahres ist ein Hilfeplan zu erstellen.
Dieser wird erstmalig in den ersten drei Monaten nach Beginn einer Integrationsmaßnahme in einem gemeinsamen Gespräch zwischen
- der Kita-Leitung und der Bezugserzieherin,
- den Eltern des Kindes,
- den am Integrationsprozess beteiligten Fachdiensten und Institutionen und
- dem Träger der Kindertageseinrichtung
verbindlich vereinbart und dokumentiert.
Überprüfung des Hilfeplanes
Der Hilfeplan ist im o.g. Verfahren jährlich zu überprüfen und fortzuschreiben.
Dieser soll eine individuelle Betrachtung auf das Kind bieten, die durch die mehrdimensionalen Perspektiven verschiedener Experten allumfassend zum Vorschein kommen.
Zur Qualitätssicherung von Integrationsmaßnahmen gehört ebenfalls die Teilnahme an Fortbildungen, um sich auszutauschen, zu reflektieren und weiterzuentwickeln. Ob die besuchte Fortbildung gemäß den Voraussetzungen der Rahmenvereinbarung entspricht, entscheidet der Fachdienst Kindertagesbetreuung im Vorfeld.
Zum Ende des Betreuungsjahrs werden dann Belege über die besuchten Fortbildungen an das Sachgebiet Eingliederungshilfe eingereicht






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