Der Übergang von der Kindertagesstätte zur Schule ist ein komplexer Prozess.
Insbesondere bei Integrationskindern darf dieser frühzeitig geplant werden. Ein interdisziplinäres Gespräch aller am Förderprozess des Kindes beteiligten Personen empfiehlt sich ein Jahr vor der Einschulung, um zu klären, wo und wie das Kind eingeschult werden soll.
Es bestehen folgende Möglichkeiten
- Zurückstellung (in den Kindergarten, falls vorhanden in eine Vorklasse)
- Regeleinschulung
- Regeleinschulung mit sonderpädagogischem Förderbedarf = Inklusion
- Einschulung in eine Schule mit besonderem Förderbedarf
Für 3. und 4. ist ein sonderpädagogischer Förderbedarf erforderlich, den die Schulleitung feststellt.
Unterscheidung folgender Formen der sonderpädagogischen Förderung
-
Förderschwerpunkte mit einer der allgemeinen Schule entsprechenden
Zielsetzung ist:
- Sprachheilförderung
- Emotionale und soziale Entwicklung
- Körperliche und motorische Entwicklung
- Sehen
- Hören
- Kranke Schüler / Schülerinnen
Förderschwerpunkt mit einer von der allgemeinen Schule abweichenden
Zielsetzung ist:
- Lernen
- geistige Entwicklung
Bei der Festlegung des sonderpädagogischen Förderbedarfs sind beratend die jeweils regional festgelegten Beratungs- und Förderzentren für die Schulleitung tätig.






Hinterlasse einen Kommentar