seitens des Trägers
Aufgrund der „Rahmenvereinbarung Integrationsplatz “ aus dem Jahr 1999 sind Träger dazu verpflichtet, Kindern mit Behinderung bzw. mit drohender Behinderung die Aufnahme in einer wohnortnahen Einrichtung zu ermöglichen und die damit verbundenen Vorgaben umzusetzen.
Darüber hinaus ist es aus fachlicher Sicht notwendig, dass der Träger sich mit der Thematik und ihrer Bedeutung für die Einrichtung auseinandersetzt und für einen gesicherten Rahmen zur Entwicklung und Fortschreibung der Konzeption (ggf. mit externer Fachkraft zur Beratung) Sorge trägt.
Der Träger nimmt verbindlich folgende Aufgaben wahr:
- Er stellt den Antrag auf Durchführung einerIntegrationsmaßnahme (I-Maßnahme) bei der zuständigenBehörde
- nachdem der von ihm gestellte Antraggenehmigt wurde, reduziert sich die
Kinderzahl in der Gruppe von 25 auf 20 Kinder im Ü3 Bereich - Einstellung einer zusätzlichen Integrationsfachkraft
Dafür kann die Mitgliedschaft in der Landes-Arbeits-Gemeinschaft „Frühe Hilfen“, einem Zusammenschluss aus der bisherigen LAG der Heilpädagogischen und Integrativen Kindertagesstätten im Hessen e. V., hilfreich sein.
Maßnahmen und Prozesse zur Qualitätssicherung in der Einrichtung einzuleiten sowie sich selbst Maßnahmen zur Sicherung der Trägerqualität unterzuziehen, leitet der Träger im Idealfall in Absprache mit dem Team und der Leitung der Einrichtung diese selbst ein.
Raumangebot
Unterschiedliche Räume ermöglichen den Kindern vielfältige Erfahrungen.
So dass, neben dem Gruppenraum auch folgende Räume bzw. Ausstattung empfehlenswert sind:
- behindertengerechter Sanitärbereich
- Differenzierungsraum
- Bewegungs- und Mehrzweckraum
- Werkraum mit Werkbänken
- BibliothekBüro,
- Personal- und Gesprächsraum
Das Raumangebot sollte unter der Berücksichtigung behindertenspezifischer Aspekte kindgerecht gestaltet werden:
- barrierefrei
- Klare Gliederung
- sinnvolle Orientierungsmöglichkeiten
- Offenheit
- Transparenz
- Geborgenheit
- selbstständig erkundbar
- Balance zwischen reizanregender und reizarmer Umgebung
- Ausleben des Bewegungs- und Aktionsbedürfnis
Der Flur sollte als Bewegungs-, Kommunikations- bzw. Aktionsraum und Rückzugsraum mitgenutzt werden können.
Grundsätzlich sind Räume, mit den Kindern und unter Beachtung ihrer Bedürfnisse, veränderbar.
Gruppengröße
Eine Regelgruppe für Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt darf nach der „Verordnung über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder“ mit bis zu höchstens 25 Kindern belegt werden.
Werden in einer solchen Gruppe ein oder zwei Kinder im Rahmen einer Integrationsmaßnahme betreut, so muss die Gruppengröße auf maximal 20 Plätze reduziert werden.
Bei der Durchführung von 3 Integrationsmaßnahmen in einer Gruppe, sollten in der Gruppe maximal 16 bis 18 Plätze belegt werden.
Bei Durchführung von 4 bis 5 Integrationsmaßnahmen beträgt die Gruppengröße maximal 15 Plätze.
Dies trifft auch bei den sogenannten „integrativen Gruppen“ zu, die grundsätzlich nur mit 15 Kindern, davon höchstens 5 Kinder mit heilpädagogischen
Förderbedarf, belegt sein sollten.
Bei „altersstufenübergreifenden Gruppen“ können je nach Altersstruktur die Gruppen eine Stärke von 15 bis 20 Kindern haben.
Personal- und Teamqualität
Integrative Arbeit stellt besondere Anforderungen an die pädagogische Fachkraft:
- hohes Maß an Einfühlungsvermögen
- Bereitschaft und Offenheit zur Arbeit mit Kindern mit Behinderung
- Beobachtungen aus dem Gruppengeschehen sollten in Hinblick auf das theoretische Hintergrundwissen reflektiert werden
- ein Bewusstsein für die eigenen Möglichkeiten und Grenzen
Schwerpunkte der pädagogisch integrativen Arbeit sind:
- soziales Lernen
- individuelle Förderung
Ziel:
- integrativer Prozess,
- Förderung der individuellen physischen und psychischen Bedürfnisse
Vor der Aufnahme eines Kindes, welches einen Integrationsplatz benötigt, ist ein intensiver Austausch über die konzeptionellen Voraussetzungen, das Menschenbild und das Verständnis von Integration nötig, um die Bereitschaft des gesamten Teams zur Aufnahme abzufragen und um ein grundsätzliches Einvernehmen darüber zu erzielen.
In diesem Prozess kann die Begleitung durch eine Fachberatung hilfreich sein.
Durch eine ausführliche Auseinandersetzung in der Vorbereitung wird deutlich, dass die Einrichtung eines Integrationsplatzes in jedem Fall nicht nur eine Teamentscheidung sein, sondern auch deren Umsetzung in diesem erfolgen sollte.
Dieses beugt möglichen isolierenden Tendenzen, sowohl für das Kind mit Behinderung, als auch für die Integrationsfachkraft, vor.
Die Grundlage für eine gelingende Zusammenarbeit im Team bilden:
- klare Vorgaben,
- eine vorausschauende Planung,
- gemeinsam vereinbarte Ziele und
- die entsprechende Ergebniskontrolle.
Dies kann nur über ein hohes Maß an Transparenz und fachlichem Austausch in regelmäßig stattfindenden Teambesprechungen gewährleistet werden.
Einen Zuwachs an sozialer Kompetenz nicht nur im Gruppengeschehen, sondern gerade auch im Umgang im Team wird durch die Akzeptanz von Unterschiedlichkeit und das Wahrnehmen individueller Stärken ermöglicht.
Integration kann, durch die gemeinsame Gestaltung eines fördernden Alltags, differenzierte Angebote und eine reflektierte Entwicklungsbegleitung, zu einem dynamischen und lebendigen Prozess des gemeinsamen Lebens und Lernens sowohl für die Kinder, als auch für das gesamte Team werden.






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