Integrationskinder leiden teilweise unter chronischen Erkrankungen, die medizinischer Unterstützung bedürfen.

Es ist immer im Einzelfall zu klären, welche Maßnahmen von den Mitarbeiterinnen der Kindertageseinrichtung durchgeführt werden können.

Unterschied zwischen medizinisch verordneter oder medizinisch notwendiger Behandlungspflege

medizinisch verordneter Behandlungspflege (nicht von Erziehern durchführbar, wegen nicht vorhandener Zusatzqualifikation)

  • Katheter legen
  • Sondieren
  • Absaugen von Sputum
  • Setzen von Spritzen und Klistieren

medizinisch notwendigen Maßnahmen

  • regelmäßige Medikamentengabe
  • Blutzuckerkontrolle
  • Bei Epilepsie die Beobachtung des Kindes
Bei der Vornahme von medizinisch notwendigen Maßnahmen:
  • Gewährleistung der Medikamentengabe außerhalb der Betreuung durch die Eltern
  • gemeinsames Gespräch mit den Eltern und dem behandelnden Arzt, welches zum Ziel hat, die Fachkraft mit der Art und dem Erscheinungsbild der Krankheit vertraut zu machen. Des Weiteren sollte bei dem Gespräch geklärt werden, wie die Verabreichung der erforderlichen Medikamente erfolgen und wer dafür die Verantwortung übernehmen soll.
  • Sollte eine Medikamentengabe während der Betreuungszeit erforderlich sein, sollte von den Erziehungsberechtigten eine schriftliche Anweisung und Erklärung verlangt werden, aus der eindeutig hervorgeht:

welches Medikament,

  1. von wann bis wann,
  2. zu welchen Tageszeiten,
  3. in welcher Dosierung verabreicht werden soll.

Diese Anweisung bzw. die Erklärung sollte von dem behandelnden Arzt ausgestellt und unterschrieben werden. Zusätzlich sollte der Auftrag der Medikamentengabe schriftlich durch den Erziehungsberechtigten erteilt werden.

Durch die Fachkräfte der Kindertageseinrichtung sollte die Verabreichung ebenso schriftlich dokumentiert werden.

Des Weiteren sollte ein Notfallplan mit eventuellen Absprachen mit dem behandelnden Arzt und den Eltern erstellt werden. Weiterhin ist sicherzustellen, dass die Medikamente ordnungsgemäß und kindersicher in der Einrichtung aufbewahrt werden.


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Eine Antwort zu „Medizinische Behandlungspflege im Integrationsprozess”.

  1. […] für ein Kind mit oder ohne Behinderung oder für ein von Behinderung bedrohtes Kind eine medizinisch notwendige Maßnahme / Pflegeleistung und kommt es z.B. zu einem Personenschaden, so tritt die gesetzliche […]

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