Der Übergang von der Kindertagesstätte zur Schule ist ein komplexer Prozess.

Insbesondere bei Integrationskindern darf dieser frühzeitig geplant werden. Ein interdisziplinäres Gespräch aller am Förderprozess des Kindes beteiligten Personen empfiehlt sich ein Jahr vor der Einschulung, um zu klären, wo und wie das Kind eingeschult werden soll.

Es bestehen folgende Möglichkeiten

  1. Zurückstellung (in den Kindergarten, falls vorhanden in eine Vorklasse)
  2. Regeleinschulung
  3. Regeleinschulung mit sonderpädagogischem Förderbedarf = Inklusion
  4. Einschulung in eine Schule mit besonderem Förderbedarf

Für 3. und 4. ist ein sonderpädagogischer Förderbedarf erforderlich, den die Schulleitung feststellt.

Unterscheidung folgender Formen der sonderpädagogischen Förderung

  1. Förderschwerpunkte mit einer der allgemeinen Schule entsprechenden

Zielsetzung ist:

  • Sprachheilförderung
  • Emotionale und soziale Entwicklung
  • Körperliche und motorische Entwicklung
  • Sehen
  • Hören
  • Kranke Schüler / Schülerinnen
Förderschwerpunkt mit einer von der allgemeinen Schule abweichenden

Zielsetzung ist:

  • Lernen
  • geistige Entwicklung

Bei der Festlegung des sonderpädagogischen Förderbedarfs sind beratend die jeweils regional festgelegten Beratungs- und Förderzentren für die Schulleitung tätig.


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2 Antworten zu „Der Übergang vom Kindergarten in die Schule im Integrationsprozess”.

  1. […] sind keine Utopie. Sie sind gelebte Demokratie! Wir müssen aufhören, Bildung erst mit der Schulpflicht ernst zu nehmen. Denn alles, was eine Gesellschaft prägt, Gerechtigkeit, Freiheit, Zusammenhalt, […]

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  2. […] Erzieher/innen und Lehrer/innen kämpfen engagiert für inklusive Ansätze, doch ohne systemische Unterstützung, echte Fortbildung, Gelder für Kinderbücher zum […]

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