Zur Qualitätssicherung von Integrationsmaßnahmen gehört ebenfalls die Teilnahme an Fortbildungen, um sich auszutauschen, zu reflektieren und weiterzuentwickeln. Ob die besuchte Fortbildung gemäß den Voraussetzungen der Rahmenvereinbarung entspricht, entscheidet der Fachdienst Kindertagesbetreuung im Vorfeld.

Einreichen der Fortbildungen

Zum Ende des Betreuungsjahrs werden dann Belege über die besuchten Fortbildungen an das Sachgebiet Eingliederungshilfe eingereicht.

Pflicht des Trägers

Gemäß der „Rahmenvereinbarung Integrationsplatz“ sind Träger von Kindertageseinrichtungen verpflichtet, Fortbildungen für das pädagogische Personal zum Thema „Integration / Inklusion“ zu ermöglichen.

 Nachweise der Fortbildungen

Über die Durchführung von entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen hat der Träger zum Ende des Abrechnungszeitraums Nachweise zu erbringen. Dies ist Bestandteil der Voraussetzungen für die Auszahlung der Maßnahmenpauschale.


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