Die Betreuungszeit des Kindes orientiert sich an der Öffnungszeit der Kindertageseinrichtung und beträgt in der Regel mindestens fünf Stunden pro Tag. Termine für Logopädie, Ergotherapie, Krankengymnastik usw. sind, wenn möglich, außerhalb der Kindergartenzeit zu legen.
Um einen nachhaltigen Erfolg der Integrationsmaßnahme zu gewährleisten, ist eine kontinuierliche Betreuung des Kindes erforderlich. Dies setzt voraus, dass das Kind die Kindertageseinrichtung regelmäßig besucht.
Als Abwesenheit gilt nur die ganztägige Abwesenheit.
Für jedes Kind mit Integrationsmaßnahme ist eine Anwesenheitsliste zu führen und nach Ablauf des Kindergartenjahres unterschrieben beim Amt für Soziale Sicherung einzureichen.
Die Abwesenheitszeiten werden prozentual zu den Öffnungstagen ins Verhältnis gesetzt und erst bei Unterschreitung der Anwesenheit von unter 75 % kommt eine Kürzung der Maßnahmenpauschale in Frage.
Die in einem Kindergartenjahr möglichen Fehltage können um die Tage, in denen sich das Kind – längstens für 4 Wochen – stationär in einer Klinik / Kurmaßnahme befindet, erhöht werden. Die Erhöhung der Fehltage ist vor Beginn der Maßnahme zu beantragen (telefonisch oder per Mail / Anschreiben) und am Ende des Kindergartenjahres mit der Anwesenheitsliste zu belegen (Bestätigung der Klinik).
Damit die bisherigen guten Qualitätsstandards durch die neue „Vereinbarung zur Integration von Kindern mit Behinderung vom vollendeten 1. Lebensjahr bis Schuleintritt in Tageseinrichtungen für Kinder“ beibehalten werden können, erfolgte im Jahr 2015 eine gesetzliche Erhöhung der Förderpauschale für die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung.
Für jedes Kind mit einer Behinderung bis zum Schuleintritt, für das der Sozialhilfeträger die Maßnahmenpauschale nach der Vereinbarung zur Integration von Kindern mit Behinderung vom vollendeten 1. Lebensjahr bis Schuleintritt in Tageseinrichtungen für Kinder gewährt hat, erhält der Träger eine Pauschale in Höhe von 2.340 Euro.
Zuzüglich wird ein Betrag gewährt dessen Höhe sich aus der wöchentlichen Betreuungszeit des Kindes mit Behinderung ergibt:
– 1.200 Euro bei bis zu 25 Stunden
– 1.680 Euro bei mehr als 25 bis zu 35 Stunden
– 2.160 Euro bei mehr als 35 Stunden
Um kleine Kindertageseinrichtungen, deren Anzahl der aufgenommenen Kinder die Größe einer Gruppe nicht überschreitet, zu stärken und zu erhalten, bekommt der Träger eine Pauschale von 5.500 Euro pro Einrichtung. Hierdurch soll vor allem die flächendeckende Betreuung im ländlichen Raum sichergestellt werden.






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